Organisationen

Die Verantwortung für die Bevölkerungsschutz Region trägt der Gemeindeverbund mit den 20 Vertragsgemeinden und stellt somit die Exekutive der Organisation dar. Organisatorische und fachliche Vorgaben kommen vom Kanton Aargau, mit welchem auf Ebene des Kantonalen Führungsstabes (KFS) eine enge Zusammenarbeit gepflegt wird. Der Bevölkerungsschutz Region sind das Regionale Führungsorga (RFO) als Gesamteinsatzleitung bei Grossereignissen sowie die regionale Zivilschutzorganisation angeschlossen.

Führungsorgan

Gesamtverantwortung liegt bei der Exekutive

Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive (Gemeinderat, Kantonsregierung, Bundesrat). Auf Stufe Kanton und Gemeinde (oder Gemeindeverband) bezeichnet diese ein Führungsorgan.

Führung angepasst an die Lage

Bei Alltagsereignissen liegt die Führung bei der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen (in der Regel der Feuerwehr oder der Polizei). Bei Grossereignissen obliegt die Führung einer Gesamteinsatzleitung mit ereignisbezogen ausgewählten Spezialisten bzw. Spezialistinnen der beteiligten Partnerorganisationen oder der Verwaltung. Wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen, übernimmt ein Führungsorgan die Koordination und die Führung.

Partnerorganisationen sind im Führungsorgan vertreten

Das Führungsorgan besteht aus Behördenmitgliedern, dem Stabschef und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie den Ressortchefs (Vertreterinnen und Vertretern der Partnerorganisationen). Der oder die für die Gesamteinsatzleitung Verantwortliche nimmt fallweise Einsitz im Führungsorgan. Ausserdem können Spezialisten bzw. Spezialistinnen beigezogen werden.

Koordination im rückwärtigen Raum

Das Führungsorgan (auch Krisen- oder Katastrophenstab genannt) ist kein Element „der ersten Stunde“ und arbeitet in aller Regel nicht an der Front, sondern im rückwärtigen Raum. Zu den Aufgaben des Führungsorgans gehören etwa das Definieren und Verbreiten von Verhaltensanweisungen und Informationen an die Bevölkerung oder die Koordination und Organisation der (zusätzlichen) Mittel.

Führungsunterstützung

Die Führungsunterstützung umfasst die Sachbereiche Information, Lage, Telematik, ABC-Schutz und logistische Koordination. Die Ersteinsatzmittel stellen die Führungsunterstützung so lange als möglich selbständig sicher. Die Verstärkung der Führungsunterstützung wird durch Personal der Verwaltung sowie der Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, gewährleistet.

Finanzierung des Bevölkerungsschutzes

Bevölkerungsschutz ist primär Sache der Kantone

Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die Massnahmen bei Katastrophen und Notlagen. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die Koordination im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Er trifft Anordnungen für den Fall von erhöhter Radioaktivität, Notfällen bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen sowie für den Fall eines bewaffneten Konflikts. Für den Zivilschutz regelt der Bund die Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen, die Ausbildung, die Bereiche des Materials sowie der Alarmierungs- und Telematiksysteme, die Schutzbauten und die Finanzierung.

Ausgaben im Bevölkerungsschutz

Die Schwerpunkte der Ausgaben, welche die Partnerorganisationen für ihre Aufgaben aufwenden, sind unterschiedlich. Die Kosten der Polizei, der Feuerwehr, des Gesundheitswesens und der technischen Betriebe sind weitgehend von den täglichen Aufgaben und der Bewältigung von Alltags- und Grossereignissen bestimmt. Der Kostenanteil, der darüber hinaus zusätzlich für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle und bewaffnete Konflikte ausgegeben wird, ist gering. Der Zivilschutz richtet sich demgegenüber in erster Linie auf die Unterstützung bei solchen Ereignissen aus. Seine Dimensionierung und seine Kosten sind entsprechend von diesen Gefährdungen bestimmt.

Zuständigkeitsfinanzierung im Zivilschutz

Die Kosten im Zivilschutz werden von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen (Zuständigkeitsfinanzierung). Die Kantone tragen also grundsätzlich die Kosten für Katastrophen und Notlagen, der Bund die Kosten für die oben erwähnten Aufgaben.

Quelle: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/