Alarmierung

Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

Neben dem Aufbieten des Regionalen Führungsorgans als koordinierende Instanz der Bevölkerungsschutz-Region wird auch die Bevölkerung  über unterschiedliche Kanäle alarmiert. Ein schneller Informationsfluss ist dabei essentiell.

Schneller Informationsfluss nötig

Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss. Es wird unterschieden zwischen Warnung und Alarmierung:

  • Eine Gefahr wird möglichst frühzeitig durch eine Warnung den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeldet. Diese sorgen dafür, dass rechtzeitig die Einsatzbereitschaft für eine spätere Alarmierung erstellt werden kann.
  • Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm.

Warnung bei Naturgefahren

Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung gut über solche Extremereignisse informiert werden muss. Seit Anfang 2011 warnen die zuständigen Fachstellen des Bundes nicht nur die Behörden, sondern auch die betroffene Bevölkerung, wenn eine Gefahr als „gross“ oder „sehr gross“ eingeschätzt wird. Ziel ist es, dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen Naturgefahren schützt und dass Personen- und Sachschäden vermieden oder begrenzt werden. Die Warnung der Bevölkerung vor anstehenden Naturgefahren geschieht – ohne vorgängigen Sirenenalarm – über Radio und TV.

Allgemeiner Alarm bedeutet: Radio hören

Auch in der Alarmierung der Bevölkerung nimmt das Radio eine zentrale Funktion ein: Der Allgemeine Alarm fordert auf, umgehend das Radio einzuschalten. Um die Bevölkerung via Radio während des ganzen Jahres rund um die Uhr und sofort erreichen zu können, hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) das System ICARO geschaffen, an das alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien angeschlossen sind.

Jährlicher Sirenentest

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS ist bestrebt, die Alarmierungssysteme – in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagebetreibern – auf den neusten technischen Stand und jederzeit betriebsbereit zu halten. Dazu wird auch einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt, bei dem die Funktionsbereitschaft der stationären wie der mobilen Sirenen kontrolliert wird.

Polyalert: neue Systemgeneration zur Steuerung der Sirenen

Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in den Jahren 2009 bis 2015 unter dem Begriff POLYALERT ein neues System für die Sirenenfernsteuerung der Sirenen entwickelt und eingeführt. Erstmals sind sämtliche rund 4900 stationären Sirenen in der Schweiz an ein einheitliches Steuerungssystem angeschlossen.

Quelle: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/