Auftrag des Bevölkerungsschutzes

Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen.

Diesen Auftrag erfüllt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz gemäss Leitbild Bevölkerungsschutz durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Sicherstellung der Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen,
  • Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung,
  • Sicherstellung der Führung,
  • Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen sowie
  • Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie des Aufwuchses.

Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen

Aufgrund der getroffenen Gefährdungsannahmen wird der Bevölkerungsschutz primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Bereitschaft für die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts ist herabgesetzt. Innerhalb der angenommenen Vorwarnzeit müssen je nach Lageentwicklung die zeit- und lagegerechte Erhöhung der Bereitschaft sowie der Aufwuchs der Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, sichergestellt sein.

Personal

Ehrenamtliche, Dienstpflichtige, Berufspersonal

Die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes decken ihren Personalbedarf auf unterschiedliche Weise: Während einige Partnerorganisationen – etwa die Polizei oder die technischen Betriebe – (fast) ausschliesslich über Berufspersonal verfügen, basieren andere in erster Linie auf Dienstpflichten (v.a. Zivilschutz, ebenfalls Feuerwehr), die auch freiwillig übernommen werden können. Für das Gesundheitswesen stehen neben dem Berufspersonal eine Vielzahl von Ehrenamtlichen (z. B. Samariter) im Einsatz, umgekehrt gibt es in der Schweiz mehrere Berufsfeuerwehren. Der Einsatz des Berufspersonals aller Partnerorganisationen erfolgt auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Bestimmungen.

Feuerwehr und Zivilschutz: Dienstpflichtsystem

Der Zivilschutz basiert auf der nationalen Schutzdienstpflicht. Wichtig: die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Auf kantonaler Ebene bestehen die Feuerwehrdienstpflicht sowie andere kantonale Dienstpflichten. Das Leitbild Bevölkerungsschutz, das vom Eidg. Parlament im Oktober 2002 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, bezeichnet ein umfassendes Dienstpflichtsystem als Pendenz.

Feuerwehr und Zivilschutz: Bestände

Der vorgesehene Personalbestand des Zivilschutzes für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beträgt gesamtschweizerisch rund 105’000 Personen. Hinzu kommen rund 15’000 Schutzdienstpflichtige, welche aber zugunsten der anderen Partnerorganisationen vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden. Der vorgesehene Personalbestand der Feuerwehr beträgt gesamtschweizerisch rund 110’000 Personen.

Gleichstellung

Frauen und Männer haben im Bevölkerungsschutz grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten. Frauen können sämtliche Funktionen ausüben. Die Mehrheit der Kantone hat die Feuerwehrdienstpflicht für Frauen eingeführt. Im Zivilschutz können Frauen die Schutzdienstpflicht freiwillig übernehmen.

Quelle: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/