Der Bevölkerungsschutz

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Die Schweiz hat mit den verschiedensten Arten von Gefährdungen zu rechnen. Während etwa Naturkatastrophen jederzeit eintreten können, besteht auf absehbare Zeit keine Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt.

Zusammenarbeit auf allen Stufen

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Er stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Zuständig sind grundsätzlich die Kantone, die den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen gestalten. Zusätzlich hat auch der Bund gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) bestimmte Aufgaben zu erfüllen.

Modularer Aufbau

Die Partnerorganisationen bewältigen Ereignisse mit modular aufgebauten Mitteln. Die eingesetzten Mittel werden entsprechend der Art und dem Schweregrad eines Ereignisses verstärkt. Eine zentrale Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz spielt das Führungsorgan. Es übernimmt die Koordination und die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.

Zusammenarbeit auf Stufe Region / Gemeinde

Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen erfolgt auf der Stufe Region / Gemeinde. Die Kantone und Gemeinden legen die Organisationsform gemäss ihren Bedürfnissen fest, insbesondere aufgrund ihrer spezifischen Gefährdungen. Für Planungen von Bund und Kantonen wird von Einsatzorganisationen ausgegangen, welche ein Gebiet mit mindestens 6000 bis 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern umfassen.

Gemeinsames Führungsorgan

Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive. Auf Stufe Kanton und Gemeinde (oder Gemeindeverband) bezeichnet diese ein Führungsorgan. Das Führungsorgan ist zuständig für die Beurteilung der Risiken und Gefährdungen, die Planungen und Vorbereitungen sowie gegebenenfalls den koordinierten Einsatz der Partnerorganisationen. Das Führungsorgan übernimmt die Koordination und Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen – also im Fall von Katastrophen und Notlagen.

Modularer Aufbau

Die Partnerorganisationen bewältigen Ereignisse mit modular aufgebauten Mitteln. Der modulare Aufbau geht vom Alltagsereignis aus. Die eingesetzten Mittel werden entsprechend der Art und dem Schweregrad eines Ereignisses verstärkt. Für die Bewältigung von Alltagsereignissen genügt die bestehende, eingespielte Koordination der Partnerorganisationen, insbesondere der Ersteinsatzmittel Polizei, Feuerwehr und sanitätsdienstliches Rettungswesen. Bei Katastrophen und Notlagen kommen mehrere oder alle Partnerorganisationen einer Gemeinde oder Region zum Einsatz. Sie können ausserdem durch den Beizug privater Organisationen und Unternehmen sowie durch die Armee verstärkt werden.

Erhöhung der Bereitschaft und Aufwuchs der Mittel

Bei zunehmender Gefährdung (z. B. erhöhte Radioaktivität oder Gefährdung machtpolitischer Art) erhöhen Bund, Kantone und Gemeinden die Bereitschaft der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, der Führungsorgane, der Partnerorganisationen und der Schutzbauten zeit- und lagegerecht. Lässt das sicherheitspolitische Umfeld vermuten, dass ein bewaffneter Konflikt entstehen könnte, haben Regierung und Parlament zusätzlich die Möglichkeit, den Entscheid zum – personellen, ausbildungsmässigen und materiellen – Aufwuchs der Mittel des Bevölkerungsschutzes zu fällen.

Quelle: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/