Aufgrund der Situation in der Ukraine gehen derzeit vermehrt Anfragen der Bevölkerung zur Schutzraumsituation ein. Auch wenn der Bezug von Schutzräumen derzeit nicht zur Debatte steht, kann dazu folgendes festgehalten werden:
- Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnenden zur Verfügung.
- Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
- Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
- Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
- Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.