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Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Sein Auftrag ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Dieser Auftrag wird im Rahmen eines Verbundsystems mit den entsprechenden Partnerorganisationen erfüllt.

Verbundsystem: Fünf Partnerorganisationen unter einem Dach

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe und basiert auf den Mitteln des Alltags: Er stellt die Koordination, die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Die Partnerorganisationen tragen die Verantwortung für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig.

Polizei: Sicherheit und Ordnung

Die Polizei ist für Sicherheit und Ordnung zuständig. Sie ist ein Ersteinsatzmittel. Das Polizeiwesen ist kantonal geregelt. Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben sind die kantonalen und kommunalen Polizeikorps.

Feuerwehr: Rettung und allg. Schadenwehr

Die Feuerwehr ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung zuständig. Sie ist ein Ersteinsatzmittel und leistet Einsätze, welche Stunden bis Tage dauern. Die Feuerwehr ist kantonal geregelt.

Gesundheitswesen (mit sanitätsdienstlichem Rettungswesen)

Das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher. Dies umfasst auch vorsorgliche Massnahmen und die psychologische Betreuung. Der sanitätsdienstliche Rettungsdienst ist ein Ersteinsatzmittel. Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt.

Technische Betriebe: Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur

Die technischen Betriebe stellen sicher, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik (lagegerecht) funktionieren bzw. nach entsprechenden Notmassnahmen wieder normalisiert werden. Sie erfüllen ihre Aufgaben selbständig.

Zivilschutz: Schutz, Betreuung und Unterstützung

Der Zivilschutz ist zuständig für die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen und für den Schutz von Kulturgütern. Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Instandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden. Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Partnerorganisationen.

Quelle: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/